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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

3. Erfasste Steuer entfällt auf den Mindeststeuer-Gewinn einer Betriebsstätte

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Die erfasste Steuer muss zudem auf den Mindeststeuer-Gewinn oder Mindeststeuer-Verlust einer Betriebsstätte entfallen. D.h. erfasste Steuern auf den originären Gewinn des Stammhauses oder Gesellschafters bzw. auf den Gewinn anderer Betriebsstätten, dürfen nicht nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MinStG zugerechnet werden. Dies macht eine Abgrenzung dieser erfassten Steuern voneinander erforderlich.

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Die Gesetzesbegründung und der Kommentar zu Art. 4.3.2(a) GloBE-MV sehen insoweit ein dreistufiges Verfahren vor:

  • 1. Stufe: Im ersten Schritt ist die Höhe des steuerlichen Betriebsstättengewinns zu ermitteln, der im Gewinn des Stammhauses bzw. des Gesellschafters enthalten ist. Dies erfordert eine getrennte Ermittlung des Betriebsstättengewinns.

  • 2. Stufe: Im zweiten Schritt ist die Steuerschuld des Stammhauses oder Gesellschafters zu ermitteln, die auf den in Schritt 1 ermittelten steuerlichen Betriebsstättengewinn vor Anrechnung ausländischer Steuern entfällt. Wird der Gewinn z.B. von Stammhaus und Betriebsstätte wie im deutschen Steuerrec...

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