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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

2. Erfassung im Gesamtbetrag der angepassten latenten Steuern

a) Erfassung

66

Die Bildung („zu erfassen“) des fiktiven latenten Steueranspruchs erfolgt ausschließlich „fiktiv“, d.h. innerhalb der Mindeststeuerberechnung.

67

Der fiktive latente Steueranspruch ist im Gesamtbetrag der angepassten latenten Steuern (§ 50 Abs. 1 MinStG) zu erfassen.

b) Bewertung

68

Der fiktive latente Steueranspruch ist in Höhe des zurückgetragenen steuerlichen Verlusts multipliziert mit dem für das frühere Geschäftsjahr anwendbaren Steuersatz, höchstens jedoch dem Mindeststeuersatz zu erfassen.

69

Anwendbarer Steuersatz für das frühere Geschäftsjahr ist der unternehmensindividuelle Steuersatz im Rücktragsjahr. Eine Begrenzung auf den Mindeststeuersatz i.S.d. § 54 Abs. 1 MinStG ist nach Auffassung der OECD erforderlich, um unberechtigte Steuervorteile zu vermeiden und entspricht den allgemeinen Grundsätzen des § 50 Abs. 1 Satz 1 MinStG (§ 50 MinStG Rz. 13 ff.).

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