Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Regelungsgegenstand und Bedeutung
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Regelungsgegenstand. Die Vorschrift ist Bestandteil von Teil 3 des MinStG und eine fakultative Norm im Rahmen der Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns oder Mindeststeuer-Verlusts. Die Norm entfaltet antragsgemäß eine begünstigende Wirkung für die berichtspflichtige Geschäftseinheit in Bezug auf qualifizierte Sanierungserträge von Geschäftseinheiten, für die das Wahlrecht beantragt wird.
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Aufbau. Die Norm ist in drei Absätze gegliedert. In Abs. 1 ist geregelt, dass ein im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag enthaltener qualifizierter Sanierungsertrag einer Geschäftseinheit bei der Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns oder Mindeststeuer-Verlusts auf Antrag auszunehmen ist. Abs. 2 spezifiziert die Anwendungsfälle, in welchen dem Grunde nach begünstigungsfähige Sanierungserträge i.S.d. Abs. 1 entstehen. Konkret werden Sanierungserträge, die als Erträge aus einem Schuldenerlass definiert werden, von Abs. 1 umfasst, wenn sie im Rahmen einer der in Nr. 1 bis 3 angeführten Konstellationen anfallen. Im abschließenden Abs. 3 wird sodann ...