Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Währungsbasis zur Ermittlung des Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrages
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Das MinStG definiert die funktionale Währung für Zwecke der Rechnungslegung als die Währung, die bei der Ermittlung des Mindeststeuer-Jahresüberschusses oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrags der Ge S. 435 schäftseinheit verwendet wird (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 MinStG). Mit dem Verweis auf die funktionale Währung, wie sie für Zwecke der Rechnungslegung zu verwenden ist, verzichtet der Gesetzgeber in § 23 MinStG auf eine gesonderte Definition. Entscheidend für die Bestimmung der Währung i.S.v. § 23 Abs. 2 Nr. 2 MinStG ist somit die Währung, in der der Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder -Jahresfehlbetrag ermittelt wird. In keinem der bisher veröffentlichen Gesetzesmaterialien erfolgt eine eindeutige Abgrenzung dieser Ausgangsgröße.
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In der Literatur besteht zwischenzeitlich eine weitgehende Einigung darüber, dass es sich dabei um das auf Ebene der Handelsbilanz II ermittelte Nachsteuerergebnis handelt. Im Zuge der Aufstellung eines handelsrechtlichen Konzernabschlusses nach IFRS ist die Handelsbilanz II (in Form eines Reporting Packag...