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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Mindeststeuergruppe (Abs. 1 Satz 2)

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§ 96 Abs. 1 Satz 2 MinStG regelt die Zuständigkeit in Fällen, in denen eine Mindeststeuergruppe besteht. Ist eine solche Mindeststeuergruppe nach § 3 MinStG gebildet, so ist das Finanzamt zuständig, das für die Besteuerung des Einkommens des sog. „Gruppenträgers verantwortlich ist.

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Der erste Teil des MinStG regelt in bestimmten Fällen die Bildung einer sog. „Mindeststeuergruppe“ (§ 3 MinStG), welche zugleich den zentralen Anknüpfungspunkt für das im elften Teil normierte deutsche Besteuerungsverfahren bildet. Hierdurch wird das Besteuerungsverfahren beim Finanzamt des sog. „Gruppenträgers“ der Mindeststeuergruppe gebündelt. Die Einführung der Mindeststeuergruppe bewirkt eine Zentralisierung des nationalen Besteuerungsverfahrens und führt für alle beteiligten Akteure aus verfahrensrechtlicher Sicht zu einer (administrativen) Vereinfachung. Denn für die Mindeststeuer ist in Deutschland nur eine Steuererklärung (Steueranmeldung) durch den Gruppenträger der Mindeststeuergruppe beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

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Nach § 3 Abs. 1 MinStG bilden zunächst sämtliche im Inland belegene steuerpflichtige Geschäfts...

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