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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Verhältnis zu EU-Richtlinienrecht und internationalen Standards

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§ 43 MinStG setzt Art. 19 MinStRL um, der wiederum Art. 3.5.GloBE MV nachgebildet ist.

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Grundsätzlich stimmt § 43 MinStG inhaltlich mit Art. 19 MinStRL überein. Wie bei vielen anderen Vorschriften des MinStG auch, verwendet § 43 MinStG allerdings teilweise andere Begriffe als Art. 19. So spricht § 43 MinStG von der Zuordnung von Gewinnen und Verlusten von transparenten Einheiten, während Art. 19 MinStRL die Zurechnung an transparenten Gesellschaften regelt. Neben einer „Zurechnung“ soll Art. 19 gemäß seiner Bezeichnung auch eine „Berechnung“ vornehmen. Dies lässt sich dem Inhalt von Art. 19 allerdings nicht entnehmen und auch Art. 3.5 der GloBE MV regelt nur die Aufteilung („allocation“) von Gewinnen oder Verlusten transparenter Einheiten, so dass unklar ist, warum das Wort „Berechnung“ in Art. 19 ergänzt wurde. Darüber hinaus nutzen § 43 MinStG (sowie § 7 Abs. 32 MinStG, welcher transparente Einheiten definiert) und die Mindeststeuer-Richtlinie unterschiedliche Begrifflichkeiten für die verschiedenen Kategorien transparenter Einheiten.

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In der Richtlinie wird unterschieden zwischen „volltransparenten“ und „halbtransparenten

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