Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Überblick
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Die globale Mindeststeuer ist ein integriertes System aus international vereinbarten Ermittlungs- und Erhebungsvorschriften. Damit dieses integrierte Regelungssystem wie vereinbart funktioniert und es zu einer abgestimmten Erhebung der Steuererhöhungsbeträge kommt, ist eine bestimmte inhaltliche Qualität der nationalen Umsetzungen der Primär- und Sekundärergänzungssteuerregelungen erforderlich. Diese inhaltliche Qualität wird durch das Kapitel 2 der GloBE-MV („Charging Provisions“) vorgegeben. Außerhalb der EU sind Steuerhoheitsgebiete zwar nicht verpflichtet, die globale Mindeststeuer einzuführen, aber wenn sie dies tun, soll dies nach dem einheitlichen Ansatz („Common Approach“) in Übereinstimmung mit den GloBE-MV erfolgen. Dadurch wird die Anwendungsreihenfolge der verschiedenen Erhebungsregeln („Rule Order“) und mithin die vereinbarte Einmalbesteuerung sichergestellt.
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Durch § 7 Abs. 5 MinStG wird die „anerkannte“ Sekundärergänzungssteuerregelung definiert. Diese hat für die Bestimmung der Inlandsquote nach § 12 Abs. 1 MinStG maßgebliche Bedeutung. Nur Steuerhoheitsgebiete m...