Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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3. Zulässiges Ausschüttungssteuersystem
a) Allgemeines
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Zur Abgrenzung der Begrifflichkeit des „zulässigen Ausschüttungssystems“ und des „zulässigen Ausschüttungssteuersystems“, s. Rz. 4.
Das Wahlrecht des § 71 Abs. 1 MinStG ist nur für Geschäftseinheiten anwendbar, die einem zulässigen Ausschüttungssteuersystem unterliegen. Hierdurch sollen diese Geschäftseinheiten in die systematische Ermittlung der globalen Mindestbesteuerung einbezogen werden. Die Definition eines solchen Systems ergibt sich aus § 7 Abs. 36 MinStG, der wiederum aus Art. 10.1 der GloBE-MV abgeleitet ist. Ein zulässiges Ausschüttungssystem demnach liegt vor, wenn
eine Ertragssteuer auf Ebene der Gesellschaft nicht bei Gewinnentstehung, sondern erst bei tatsächlicher oder fiktiver Ausschüttung oder bei bestimmten nicht geschäftsbezogenen Aufwendungen erhoben wird;
der zugrunde liegende Steuersatz mindestens dem Mindeststeuersatz nach MinStG (15 %) entspricht; und
das System bereits am oder vor dem in Kraft getreten ist (Stichtagsregelung).
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Zulässige Ausschüttungssysteme i.S.d. § 71 MinStG sind ausschließlich solche Körp...