Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Überblick
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§ 65 MinStG ist angesiedelt in Abschnitt 2 des sechsten Teils des Mindeststeuergesetzes. Dieser Abschnitt enthält Regelungen, die Veränderungen der Unternehmensgruppe an sich betreffen und diese Veränderungen verfahrensrechtlich nachvollziehen. Es handelt sich mithin um besondere Verfahrensvorschriften, für Zwecke der Ermittlung der Mindeststeuer. Aufgegriffen werden mithin typische Strukturierungsszenarien und ihre Behandlung unter dem MinStG. Der Gesetzgeber wollte durch diese Sonderregelungen die Effekte von bestimmten (steuerlich zugelassen und anerkannten) Strukturierungen innerhalb der Mindeststeuer abfedern.
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§ 65 MinStG enthält eine Regelung die dazu dienen soll, den Erwerb und die Veräußerung von Vermögenswerten und Schulden für Zwecke des MinStG, der steuerlich transparent behandelt wird, einheitlich zu behandeln. Dies soll unabhängig davon gelten in welcher Form die Transaktion durchgeführt wird. Die Regelung des § 65 MinStG umfasst sowohl die Veräußerung von Beteiligungen an intransparenten als auch an transparenten Beteiligungen, sofern die damit verbundene Übertragung der Ve...