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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

2. Bestimmung der Ansässigkeit (Abs. 35 Satz 2)

272

Nach § 7 Abs. 35 Satz 2 MinStG gilt eine Organisation ohne Erwerbszweck oder eine Pensionseinheit als in einem Steuerhoheitsgebiet gebietsansässig, wenn sie in diesem Steuerhoheitsgebiet gegründet wurde und dort verwaltet wird, und gilt eine Investmenteinheit als in einem Steuerhoheitsgebiet gebietsansässig, wenn sie in dem Steuerhoheitsgebiet gegründet wurde und dort den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen unterliegt. Satz 2 konkretisiert damit die Ansässigkeit der in § 7 Abs. 35 Satz 2 Nr. 4 MinStG genannten Einheiten. Die steuerliche Ansässigkeit bestimmt sich unabhängig von etwaigen Doppelbesteuerungsabkommen und richtet sich nach den Grundsätzen des Art. 4 OECD-MA.

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