Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Materielle Vermögenswerte des Anlage- und Umlaufvermögens
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Die materiellen Vermögenswerte des Anlage- und Umlaufvermögens einer Geschäftseinheit werden regelmäßig im Rahmen der Bilanzgliederung gesondert ausgewiesen, d.h. die Sachanlagen korrespondieren regelmäßig mit dem Anlagevermögen und die Vorräte mit dem Umlaufvermögen. Maßgeblich sollten auch im Rahmen des § 12 Abs. 3 MinStG die für Konsolidierungszwecke an konzerneinheitliche Ansatzregeln angeglichenen Jahresabschlüsse der Geschäftseinheiten sein (Handelsbilanz II). Nur dies stellt sicher, dass die materiellen Vermögenswerte des Anlage- und Umlaufvermögens der Geschäftseinheiten vergleichbar sind und nicht allein den nationalen Rechnungslegungsstandards folgen. Somit sollten auch die sonstigen Vorschriften des anerkannten Rechnungslegungsstandards der obersten Muttergesellschaft hinsichtlich des Ansatzes der materiellen Vermögenswerte des Anlage- und Umlaufvermögens maßgeblich sein, einschließlich etwaiger Ansatz- und Bewertungswahlrechte und den Maßgaben für die subjektive Zurechnung der materiellen Vermögenswerte (wirtschaftliches Eigentum).
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Weder die Auswei...