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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

3. Latente Steuerschulden aus Vor-Übergangsjahren für nicht geltend gemachte Abgrenzungen (§ 50 Abs. 5 MinStG) (Abs. 3 Satz 12)

157

In der handelsrechtlichen Rechnungslegung gebildete passive latente Steuern können für Zwecke der Ermittlung des Gesamtbetrags der angepassten latenten Steuern nicht berücksichtigt werden, wenn das Wahlrecht in § 50 Abs. 5 MinStG ausgeübt wird. Obwohl diese passiven latenten Steuern aus der Perspektive des MinStG nicht gebildet wurden, geht Satz 12 von der Annahme aus, dass die in der handelsrechtlichen Rechnungslegung gebildeten passiven latenten Steuern einer Nachversteuerungsgruppe zuzuordnen sind.

158

Satz 12 dient der Umsetzung der OECD-Vorgaben. Danach soll die Auflösung von latenten Steuerschulden, die sich auf Sachverhalte beziehen, für die das Wahlrecht nach § 50 Abs. 5 MinStG in An S. 921 spruch genommen wird und bereits vor dem Übergangsjahr entstanden sind, erfolgswirksam bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der angepassten latenten Steuern (§ 50 MinStG) berücksichtigt werden. Für diesen Zweck stellt Satz 12 klar, dass bei Anwendung der Summenmethode eine rechnerisch sich ergebende Auflösung vorrangig der lat...

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