Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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3. Die Qualität der anwendbaren Primärergänzungssteuerregelungen
101
Im zweiten Schritt erfordert § 11 Abs. 2 MinStG die Überprüfung der Qualität der Primärergänzungssteuerregelungen, die entlang der Beteiligungskette in Bezug auf die niedrig besteuerte Geschäftseinheit angewendet werden. Nur eine anerkannte Primärergänzungssteuerregelung gem. § 7 Abs. 3 MinStG wird im Rahmen des § 11 Abs. 2 MinStG berücksichtigt. Dies erfordert eine abstrakte Prüfung der rechtlichen Ausgestaltung. Es ist unerheblich, ob es sich um in- oder ausländische anerkannte Primärergänzungssteuerregelungen handelt. Je nach Fallgestaltung können eine oder mehrere anerkannte Primärergänzungssteuerregelungen in Bezug auf eine niedrig besteuerte Geschäftseinheit zur Anwendung kommen. Es spielt auch keine Rolle, auf welcher Stufe in der Beteiligungskette die anerkannte Primärergänzungssteuerregelung zur Anwendung kommt.
102
Auf dieser Grundlage ist feststellbar, ob alle (relevanten) die Eigenkapitalbeteiligung der obersten Muttergesellschaft an dieser niedrig besteuerten Geschäftseinheit vermittelnden Eigenkapitalbeteiligungen (dazu oben Rz. 96 ff.) durch eine oder ...