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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

2. Auf Ebene einer Nachversteuerungsgruppe ermittelte latente Steuern (Nr. 2)

229

Für latente Steuerschulden, die auf Ebene einer Nachversteuerungsgruppe I oder Nachversteuerungsgruppe II (§ 50a Abs. 2 MinStG) ermittelt werden, ist eine Antragstellung ebenfalls zulässig. Für diese gelten nicht die strengen Anforderungen des § 50 Abs. 5 Nr. 1 MinStG, wonach von der Auflösung einer einzelnen passiven latenten Steuer außerhalb der in § 50a Abs. 1 Satz 1 MinStG genannten Frist auszugehen ist. Vielmehr ermöglicht die Bestimmung, unabhängig vom Zeitpunkt der erwarteten Auflösung der passiven latenten Steuer deren Nichtberücksichtigung im Gesamtbetrag der angepassten latenten Steuern (§ 50 MinStG).

230

Das Wahlrecht bezieht sich nicht auf sämtliche latente Steueraufwendungen einer Geschäftseinheit, sondern nur auf alle passiven latenten Steuern, die sich für sämtliche Sachverhalte einer Nachversteuerungsgruppe i.S.v. § 50a Abs. 2 MinStG ergeben. Da es sich somit nur auf bestimmte latente Steuerpositionen bezieht, handelt es sich um ein „steuerattributbezogenes Wahlrecht“. Daher umfasst das Wahlrecht nur jene Sachverhalte, die durch die berichtspflichtigen Geschäftseinheit als solche bestimmt werde...

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