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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

G. Unterjährige Änderung der Belegenheit (Abs. 6)

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§ 6 Abs. 6 MinStG regelt darüber hinaus den Fall, dass sich im Laufe eines Geschäftsjahres die Belegenheit einer Einheit in ein anderes Steuerhoheitsgebiet verlagert. In diesem Fall gilt die Einheit für das gesamte Geschäftsjahr als dort belegen, wo sie zu Beginn des Geschäftsjahres belegen war. Eine unterjährige Änderung der Belegenheit wirkt sich demnach erst im darauffolgenden Geschäftsjahr aus.

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Die Änderung der Belegenheit kann dabei entweder aus einer Veränderung des zugrunde liegenden Sachverhalts resultieren (etwa durch eine Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung) oder infolge einer geänderten Rechtslage — bspw. durch das Inkrafttreten eines Doppelbesteuerungsabkommens (vgl. Rz. 60).

85

Bemerkenswert ist an dieser Stelle, dass die Vorschrift damit von handelsrechtlichen Grundsätzen abweicht. So ist nach den Grundsätzen der Konzernbilanzierung gem. DRS 19.109 (für vollkonsolidierte Tochterunternehmen), DRS 26.82 (bzgl. assoziierter Unternehmen) sowie DRS 27.59 (für anteilig konsolidierte Unternehmen) grundsätzlich stets auf die Verhältnisse am Stichtag des Konzernabsc...

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