Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Wesentlichkeitsgrenze-Test (Abs. 1 Nr. 2)
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Der Wesentlichkeitsgrenze-Test folgt weitgehend den Wesentlichkeitsgrenzen in § 56 MinStG. Der Test findet Anwendung, wenn die durchschnittlichen GloBE-Einnahmen (Mindeststeuer-Gesamtumsatz) der betreffenden Jurisdiktion weniger als 10 Mio. Euro und der durchschnittliche Mindeststeuer-Ge S. 1253 samtgewinn weniger als 1 Mio. Euro betragen. Einbezogen werden zudem — abweichend von § 56 MinStG unabhängig von der Höhe — Jurisdiktionen mit Mindeststeuer-Gesamtverlusten.
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Die Regeln in § 56 MinStG sind für die Ermittlung der maßgebenden Größen grundsätzlich anwendbar. Insbesondere handelt es sich bei den Durchschnittsgrößen um den Durchschnitt in diesem Steuerhoheitsgebiet für das laufende und die zwei vorangegangenen Geschäftsjahre. Der Unterschied zur regulären Prüfung besteht auch hier darin, dass sie auf der Grundlage vereinfachter Gewinn- und Umsatzgrößen erfolgt, um den Test zu erleichtern. Vor diesem Hintergrund ist für die Bestimmung des Mindeststeuer-Gesamtgewinn nicht der Mindeststeuer-Gewinnen und Mindeststeuer-Verlusten aller in einem Steuerhoheitsgebiet bel...