Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit Unionsprimärrecht
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§ 82 MinStG setzt Art. 47 MinStRL umfassend um, so dass kein Verstoß gegen die Richtlinie zu erblicken ist. Allerdings ist zu überprüfen, ob die Bewertungsbegrenzung der latenten Steuern auf 15 % auch bei einem tatsächlich höheren anwendbaren Steuersatz den Grundsätzen der kohärenten Ausgestaltung entsprechen. Gerade im Falle von Unternehmen mit hohen Verlustvorträgen kann die Abwertung der aktiven latenten Steuern dazu führen, dass sich bei Nutzung der Verlustvorträge durch weitere Sondereffekte eine Niedrigbesteuerung für Zwecke der Mindeststeuer ergibt, auch wenn der nominale Steuersatz deutlich über 15 % liegt. In der Gesetzesbegründung zu § 50 MinStG (damals § 48 MinStG-E) wird ausgeführt, dass latente Steuern Eingang in die Ermittlung des effektiven Min S. 1271 deststeuersatzes finden, um zu gewährleisten, dass temporäre Differenzen zwischen der Handels- und Steuerbilanz Berücksichtigung finden und somit im Rahmen der Zielsetzung der GloBE-MV nicht zu Verzerrungen führen, da diese Abweichungen lediglich auf eine abwe...