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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

3. Anzahl der Beschäftigten in allen Steuerhoheitsgebieten mit anerkannter Sekundärergänzungssteuerregelung (Abs. 1 Satz 3 Nr. 2)

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§ 12 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 MinStG definiert die „Anzahl der Beschäftigten in allen Steuerhoheitsgebieten mit anerkannter Sekundärergänzungssteuerregelung“ als die Gesamtzahl der Beschäftigten aller Geschäftseinheiten der Unternehmensgruppe, die in einem Steuerhoheitsgebiet belegen sind, in dem für das Geschäftsjahr eine anerkannte Sekundärergänzungssteuerregelung anzuwenden ist (sog. UTPR Jurisidictions). Dies sind alle ausländischen Steuerhoheitsgebiete die eine Regelung i.S.d. § 7 Abs. 5 MinStG eingeführt haben. Grund dafür ist, dass der für das Geschäftsjahr ermittelte Gesamtbetrag der Steuererhöhungsbeträge vollständig verteilt und festgesetzt werden muss; dies kann nur in Steuerhoheitsgebieten mit einer anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelung erfolgen. Unerheblich ist dabei auch, ob diese Steuerhoheitsgebieten selbst als Niedrigsteuerhoheitsgebiet der Unternehmensgruppen gem. § 7 Abs. 23 MinStG qualifizieren.

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