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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Geschäftseinheit in Minderheitseigentum (Abs. 3 Satz 1)

13

Abs. 3 enthält die Begriffsdefinitionen für in Minderheitseigentum stehende Geschäftseinheiten.

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Nach Satz 1 ist eine in Minderheitseigentum stehende Geschäftseinheit jede Geschäftseinheit, an der die oberste Muttergesellschaft unmittelbar oder mittelbar eine Eigenkapitalbeteiligung i.H.v. 30 Prozent oder weniger hält, die Geschäftseinheit jedoch dennoch im Konzernabschluss konsolidiert wird, § 4 Abs. 1 MinStG.

Beispiel:

Die UPE hält 60 % der Eigentumsanteile an B Co. B Co erfüllt nicht die Voraussetzungen für ein eine in Minderheitseigentum stehende Geschäftseinheit, da die UPE mehr als 30 % seiner Eigentumsanteile hält.

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