Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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XXXIII. Verbriefungsvereinbarungen (Abs. 33a)
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Eine Verbriefungsvereinbarung ist eine Vereinbarung, die (1) Vermögenswerte oder Risiken aus Vermögenswerten für Anleger, die keine Geschäftseinheiten der Unternehmensgruppe sind, so bündelt und strukturiert, dass eine oder mehrere Tranchen von Vermögenswerten rechtlich getrennt sind, und (2) dazu dient, das Insolvenzrisiko der Verbriefungszweckeinheit für die Anleger zu begrenzen, indem bestimmte Gläubiger der Verbriefungszweckeinheit oder einer anderen Verbriefungszweckeinheit der Verbriefungsvereinbarung durch vertragliche Vereinbarungen daran gehindert werden, Ansprüche gegenüber der Verbriefungszweckeinheit zu erheben.
S. 190
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Die Definition wurde als Folge der OECD-VWL Juni 2024 durch das MinStAnpG in das MinStG eingeführt. Sie orientiert sich an dem allgemeinen Verständnis zu Verbriefungen und versucht diese für das MinStG wiederzugeben. Die grundlegende Idee einer Verbriefung besteht darin, einen Forderungspool zu Tranchen zusammenzufassen, in handelsfähige Wertpapiere zu transformieren und am Kapitalmarkt zu platzieren. Unternehmen können auf d...