Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Regelungsgegenstand und Bedeutung
1
§ 9 MinStG enthält eine Regelung zur Ermittlung des Anteils der Muttergesellschaft am Steuererhöhungsbetrag (sog. allocable share). Die Vorschrift beruht auf Art. 9 MinStRL.
S. 218
2
§ 9 MinStG untergliedert sich in drei Absätze. § 9 Abs. 1 MinStG enthält die allgemeine Formel für die Berechnung des Anteils der Muttergesellschaft am Steuererhöhungsbetrag. Dieser setzt sich zusammen aus dem für die niedrig besteuerte Einheit nach den Vorgaben des MinStG ermittelten Steuererhöhungsbetrags multipliziert mit der Einbeziehungsquote der Muttergesellschaft für das betreffende Geschäftsjahr.
3
§ 9 Abs. 2 MinStG definiert eine Formel zur Berechnung der Einbeziehungsquote der Muttergesellschaft. § 9 Abs. 3 MinStG enthält die Vorgaben zur Ermittlung des Minderungsbetrags, der wiederum für die Berechnung der Einbeziehungsquote notwendig ist. Wenngleich damit in § 9 Abs. 1 MinStG die eigentlichen Voraussetzungen für die Berechnung des Anteils der Muttergesellschaft am Steuererhöhungsbetrag festgeschrieben sind, ist die Vorschrift grundsätzlich systematisch „rückwärts“ beginnend mit § 9 Abs. 3 MinStG anzuwenden, bevor dann die Einbeziehungsquote nach § 9 Abs. 2 MinStG zu berechnen ist. Erst als letzte...