Suchen Kontrast Hilfe
Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Mittelbare Aufwendungen und Erträge (Abs. 4 Satz 2)

59

Aufwendungen, die nur mittelbar durch eine Tätigkeit i.S.d. Abs. 2 bzw. Abs. 3 veranlasst sind (d.h. sämtliche Aufwendungen, die weder in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit entsprechenden Erträgen stehen noch anderen, nicht von der Norm umfassten Tätigkeiten unmittelbar zugeordnet werden können) sind auf formelhafter Basis aufzuteilen im Verhältnis der Erträge der GE aus diesen Tätigkeiten zu ihren Gesamterträgen. Über den Wortlaut der Regelung hinausgehend, findet die Norm nach ihrem Telos auf Erträge entsprechende Anwendung (Rz. 58; z.B. Kurserträge i.Z. mit einem laufenden Geschäftskonto der GE in Fremdwährung).

60

Beispiel:

Eine GE erzielt in einem Geschäftsjahr Erträge i.H.v. insgesamt 120. Von diesem Betrag entfallen 80 auf Erträge aus dem internationalen Seeverkehr i.S.d. Abs. 2, 20 auf Erträge aus qualifizierten Nebentätigkeiten i.S.d. Abs. 3 sowie weitere 20 auf Erträge aus anderen, nicht von Abs. 2 oder Abs. 3 umfassten Tätigkeiten. In Höhe von 30 sind der GE in dem betreffenden Geschäftsjahr Aufwendungen entstanden,...

Daten werden geladen...