Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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6. Adressat und Rechtsfolgen
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Die Regelung richtet sich vorwiegend an die Rechtssetzer und benennt die kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen, die vom Rechtssetzer für die Ausgestaltung der jeweiligen PES zu beachten sind, damit sich die betreffende Regelung „anerkannt“ wird (Q-Status). Die Beurteilung des Q-Status einzelner Steuerhoheitsgebiete wird über den Peer-Review-Prozess gesteuert und die Ergebnisse dieses Prozesses werden dann von der OECD bekanntgegeben und nach § 99 Abs. 5 Nr. 2 MinStG mittels Rechtverordnung rechtsverbindlich umgesetzt.
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Zentrales Element für die Anerkennung einer PES ist, dass nach § 7 Abs. 3 Nr. 4 MinStG keine im Zusammenhang mit dem Regelwerk stehende Vorteile gewährt werden (Related Benefits). Im Rahmen des Peer-Review-Prozesses erfolgt eine abstrakte Beurteilung, ob das Regelwerk eines Steuerhoheitsgebiets anerkannt ist. Unklar ist derzeit, welche Folgen es im konkreten Einzelfall hat, wenn gegen diese Vorgabe verstoßen wird. Es dürfte wahrscheinlich sein, dass in einem solchen Fall der betreffende Vorteil als Minderung der Steuerbelastung angesehen wird und im Einzelfall die Besteuerungszugriffe neu verte...