Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Rechtsentwicklung
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Die Regelung des § 90 MinStG ist mit dem Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz — MinStG) v. eingeführt worden. Im Gesetzesentwurf waren die Regelungen zur nationalen Ergänzungssteuer inhaltsgleich in den §§ 86 ff. MinStG vorgesehen.