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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Regelungsgegenstand und Bedeutung

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§ 82 MinStG regelt wie und in welchem Umfang latente Steuern im Übergangsjahr bei der Bestimmung des effektiven Steuersatzes zu berücksichtigten sind. Die Vorschrift regelt abschließend, welche Vorschriften des MinStG für die Bestimmung der latenten Steuern für Mindeststeuerzwecke Anwendung finden.

Das Übergangsjahr ist bezogen auf ein Steuerhoheitsgebiet, das erste Geschäftsjahr, in dem die Unternehmensgruppe in diesem Steuerhoheitsgebiet eine Vollberechnung für Zwecke der Mindeststeuer durchführen muss und keinen zeitlich befristeten Safe-Harbour-Regelungen mehr anwenden kann, § 82c Satz 1 MinStG. Bei Anwendung der zeitlich befristeten Safe-Harbour-Regelungen nach § 83—87 MinStG verschiebt sich das Übergangsjahr also entsprechend, § 82c Satz 2 MinStG.

Die Vorschrift soll es Unternehmensgruppen ermöglichen, die maßgeblichen latenten Steuern ohne die umfangreichen Anpassungen nach § 50 MinStG im Übergangsjahr zu bestimmen. Einige wesentliche Anpassungen werden jedoch vorgeschrieben. Dazu gehört vor allem der sog. Recast der latenten Steuern mit einer Bewertung auf höchstens 15 % sowie die in Abs. 4 geregelten Besonderheiten.

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