Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Im Jahresabschluss ausgewiesener Betrag (Betriebsstätte i.S.d. § 4 Abs. 8 Nr. 1—3 MinStG) (Abs. 1)
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§ 42 Abs. 1 MinStG definiert den Begriff des Mindeststeuer-Jahresüberschusses oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrags für einzelne Betriebsstättenfälle.
Anwendungsvoraussetzung ist eine Betriebsstätte i.S.d. § 4 Abs. 8 Nr. 1—3 MinStG, d.h.
(Nr. 1) die in einem Steuerhoheitsgebiet belegene Geschäftseinrichtung, die nach dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen als Betriebsstätte qualifiziert (...),
(Nr. 2) die in einem Steuerhoheitsgebiet belegene Geschäftseinrichtung, die dort unter allgemein anwendbaren Grundsätzen nach dem Nettoprinzip besteuert wird, bei Fehlen eines anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens (...),
(Nr. 3) die in einem Steuerhoheitsgebiet belegene und bei Fehlen eines Körperschaftsteuersystems fiktiv nach dem OECD-MA als Betriebsstätte zu behandelnde Geschäftseinrichtung (...).
Ausgangspunkt ist dabei die Fiktion der Betriebsstätte als eigenständiges und unabhängiges Unternehmen. Einer Fiktion bedarf es insoweit, weil eine Betriebsstätte als rein steuerliches Konstrukt regelmäßig weder zur statuarischen Rechnungslegu...