Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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4. Bilanzielle Behandlung im (nationalen) Steuerrecht
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Grds. gilt auch für Pensionsrückstellungen eine Maßgeblichkeit, welche jedoch durch die Regelungen in § 6a EStG eingeschränkt wird. Diese regelt sowohl den Ansatz als auch die Bewertung von Pensionsrückstellungen. Für Neuzusagen gilt sowohl nach HGB als auch nach deutschem Steuerrecht eine Passivierungspflicht (s. Rz. 27). Bezüglich Altzusagen bestehen jeweils unterschiedliche Passivierungswahlrechte. Für die steuerrechtliche Bewertung von Pensionsrückstellungen ist zwingend das Teilwertverfahren und ein Zinssatz von 6 % vorgeschrieben. Des Weiteren finden nahezu ausschließlich die Richttafeln RT 2018 G (Stand: Januar 2024) als biometrische Rechnungsgrundlage Anwendung. Steuerlich besteht für mittelbare Pensionsverpflichtungen ein Passivierungsverbot, dh., es werden lediglich unmittelbare Pensionszusagen vom Anwendungsbereich des § 6a EStG erfasst. Auch die bestehende Subsidärhaftung ändert hieran nichts. Auch erfolgt steuerrechtlich die Bewertung des Deckungsvermögens nicht zum beizulegenden Zeitwert und es besteht ein Saldierungsverbot. ...