Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
3. Verkauf von Fahrkarten (Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)
52
Zu den anerkannten Neben- und Hilfsgeschäften einer GE gehört ferner der Verkauf von durch andere Schifffahrtsunternehmen ausgestellten Fahrkarten für den inländischen Teil einer internationalen Fahrt. Insoweit stimmt die Norm mit Art. 17 Abs. 1 Buchst. b Nr. 2 MinStRL und Art. 3.3.3 Buchst. b GloBE-MV überein. Ihr Vorbild ist Art. 8 Rz. 8 OECD-MK, wonach gleichsam Einkünfte eines Unternehmens, das Schiffe im internationalen Verkehr betreibt, aus dem Verkauf von Fahrkarten für eigene oder fremde Beförderungsleistungen als Neben- bzw. Hilfsgeschäfte unter die abkommensrechtliche Spezialnorm fallen. Dazu gehören nach Art. 8 Rz. 8.1 OECD-MK auch Erträge des Unternehmens aus der Reklame und Werbung für andere Unternehmen in Zeitschriften, die an Bord der von ihm betriebenen Schiffe oder an seinen Geschäftsstandorten (z.B. Fahrkartenschalter) angeboten werden. Mangels ihrer ausdrücklichen Erwähnung in den GloBE-Materialien ist davon auszugehen, dass entsprechende Gewinne bzw. Verluste nicht vom Ausschluss umfasst sind. Unmaßgeblich für die...