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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

1. Nicht anerkannte steuerliche Zulagen

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Anerkannte Steuervorteile werden in § 29 Abs. 1 Satz 2 MinStG definiert als nicht anerkannte steuerliche Zulagen oder steuerlich verrechenbare Verluste durch die anerkannte Beteiligung, soweit sie den Investitionsbetrag nach Abs. 2 Nr. 1 oder 2 vermindern.

S. 527

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Nicht anerkannte steuerliche Zulagen werden in § 27 Abs. 2 Satz 3 MinStG definiert als Steuergutschriften, die keine anerkannten steuerlichen Zulagen sind, aber ganz oder teilweise auszahlbar sind. Bei anerkannten steuerlichen Zulagen handelt es sich gem. § 27 Abs. 2 Satz 1 MinStG um durch das Steuersystem gewährte Zulagen, soweit die jeweilige Zulage so ausgestaltet ist, dass sie innerhalb von vier Jahren ab Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der Zulage auf die Steuer angerechnet oder ausgezahlt wird und deren Gewährung nicht vom Bestehen einer Steuerschuld abhängt. Anerkannte steuerliche Zulagen umfassen des Weiteren gem. § 27 Abs. 2 Satz 2 MinStG keine anrechenbaren oder erstattungsfähigen Steuern in Bezug auf zulässige Anrechnungssteuern oder unzulässige erstattungsfähige Anrechnungssteuern. Das bedeutet, wenn nicht sämtliche Tatbestandsmerkmale von...

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