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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

3. Betreiben von Versicherungsgeschäften ausschließlich mit ihren Gesellschaftern

a) Überblick

69

Die Regelung, dass VEaG ausschließlich Versicherungsgeschäfte mit ihren Gesellschaftern betreiben dürfen, ist zumindest aus deutscher Sicht missglückt. Grund hierfür ist, dass nach deutschem Recht als VEaG nur Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit in Betracht kommen und diese keine Gesellschafter, sondern ausschließlich Mitglieder haben (s. Rz. 70). Darüber hinaus sollte die Regelung dahingehend erweitert werden, dass auch andere Versicherungsgesellschaften, die durch versicherungstechnische Rückstellungen einen Großteil ihrer Erträge „kompensieren“ können, das Steuertransparenzwahlrecht ausüben dürfen (s. Rz. 72 f.).

b) Anwendung auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

70

Für die Auslegung von § 73 Abs. 2 Satz 2 MinStG ist nach hier vertretener Auffassung Ziff. 3.6. der OECD-VWL Februar 2023 heranzuziehen. Danach sollen das Steuertransparenzwahlrecht Versiche S. 1182 rungseinheiten ausüben dürfen, die kein Stamm- bzw. Grundkapital haben und die ausschließlich von ihren Versicherten gehalten werden. ...

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