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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Regelungsgegenstand und Bedeutung

1

§ 55 MinStG enthält Sonderregelungen zur ermittlungssystematischen Erfassung von in Minderheitseigentum stehenden Geschäftseinheiten (MOCE) sowie von im Minderheitseigentum stehende Muttergesellschaften (MOPE). Ähnlich wie bei Investment- und Versicherungsinvestmenteinheiten (vgl. § 53 Abs. 3 MinStG Rz. 18), schreibt das MinStG vor, dass für in einem Steuerhoheitsgebiet belegene im Minderheitseigentum stehende Geschäftseinheiten eine separate Ermittlung im Rahmen eines eigenständigen Verrechnungskreises erforderlich ist.

2

Besondere Regeln werden benötigt, weil eine UPE mehrere minderheitsbeteiligte konstituierende Einheiten haben kann, die im selben Rechtsraum tätig sind, an denen unterschiedliche Eigentümergruppen beteiligt sind, deren Gesellschaften keine konstituierenden Einheiten darstellen. Das führt regelmäßig aber nicht dazu, dass die gruppenexternen Gesellschafter einer MOPE mit einer Ergänzungssteuer belastet werden, obwohl sie selbst keiner Unternehmensgruppe angehören, die einen Umsatz von über € 750 Mio. erwirtschaftet. Denn bei einer MOPE handelt es sich i.d.R. stets auch um eine ...

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