Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit Unionsprimärrecht
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Da durch die Anpassung in § 22 MinStG die nach den IFRS erfolgsneutral erfassten Wertänderungen iZm. einer Anpassung an den beizulegenden Zeitwert den Mindeststeuer-Gewinn oder Mindeststeuer-Verlust beeinflussen, könnte sich die Frage stellen, inwiefern es hierdurch zu einer Besteuerung von unrealisierten Gewinnen kommt. Dies wäre systematisch nicht sachgemäß. Wie im Folgenden beispielhaft gezeigt wird, entsteht durch die ebenfalls — den Mindeststeuer-Gewinn oder Mindeststeuer-Verlust — beeinflussende Erfassung der korrespondierenden latenten Steuern ein Ausgleichsmechanismus, weil auch die erfassten Steuern angepasst werden (s. Rz. 18). Hierdurch wird im Ergebnis jeglicher Effekt auf den effektiven Steuersatz nivelliert, so dass es nicht zur einer systematischen Verfälschung kommen sollte. Daneben kann auch jederzeit das Wahlrecht zur Anwendung der Realisationsmethode ausgeübt werden, welche gleichfalls dazu führt, dass derartige — unrealisierte — Wertänderungen unberücksichtigt bleiben (s. Rz. 7).
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Da der § 22 MinStG lediglich auf die ...