Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Einleitung
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Geschäftseinheiten werden regelmäßig durch unterschiedliche Behörden der Finanzverwaltung eines Steuerhoheitsgebiets bezüglich der steuerlichen Angelegenheiten durch die jeweils zuständige Finanzbehörde geprüft. Im Inland werden Geschäftseinheiten und Unternehmensgruppen die vom MinStG umfasst sind, regelmäßig unter die Größenklasse der Großbetriebe nach § 3 BPO fallen und damit nach § 4 Abs. 2 BPO anschlussgeprüft sein, das heißt ein Prüfungszeitraum schließt an den vorangegangenen Prüfungszeitraum an.
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Neben den nicht näher beschriebenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der (Konzern)steuerabteilung liegt die Begleitung, Bearbeitung und Betreuung von Betriebsprüfungen ebenso in deren Verantwortungsbereich. Dabei sind regelmäßig unterschiedliche Arten der Prüfung umfasst, neben den Prüfungen in einem Steuerhoheitsgebiet durch eine Finanzverwaltung, können auch koordinierte Prüfungen durch die Finanzverwaltungen mehrerer Länder (sog. Simultanprüfungen und Joint Audits) umfasst sein. Kommt es zwischen dem Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung nicht zu einer Einigung zu...