Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Verhältnis zu § 138a AO bzw. dem CbCR-Reporting
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§ 1 MinStG steht konzeptionell in engem Zusammenhang mit den Vorschriften für das Country-by-Country-Reporting (§ 138a AO). Er stellt in ähnlicher Weise auf den (handelsrechtlichen) Konzernabschluss bzw. den Abschluss nach einem anerkannten Rechnungslegungsstandard ab bzw. orientiert sich ebenfalls am Schwellenwert von 750 Mio. EUR Konzernumsatz.
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§ 7 Abs. 4 MinStG präzisiert, welche Rechnungslegungsstandards anerkannte Standards sind. Für Deutschland ist hervorzuheben, dass zu den allgemein anerkannten Rechnungslegungsstandards der Mitgliedstaaten der Europäischen Union das deutsche HGB zählt.