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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

III. Wechsel der Belegenheit des Steuerhoheitsgebiets

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Der Telos des § 36 Abs. 4 MinStG wird durch die Tatbestandsvoraussetzung der Belegenheit, die durchgängig im gleichen Steuerhoheitsgebiet liegen soll, verdeutlicht. Denn nur hierdurch wird im Ergebnis die bezweckte, verursachungsgerechte Zuordnung des Nettogewinns auf vorangegangene Geschäftsjahre erreicht. Die Belegenheit einer Geschäftseinheit bestimmt sich hierbei nach § 6 MinStG (s. § 6 MinStG Rz. 1 ff.).

§ 36 Abs. 4 MinStG ist demnach nur einschlägig, wenn eine Geschäftseinheit in den Geschäftsjahren vor dem Antragsjahr nicht durchgängig im betreffenden Steuerhoheitsgebiet belegen war. Dies ist nachvollziehbar, da es sich bei § 36 MinStG um ein länderbezogenes Wahlrecht handelt und eine Verlagerung von Gewinnen in andere Steuerhoheitsgebiete ausgeschlossen werden soll.

45

Ein Anwendungsfall von § 36 Abs. 4 MinStG ist die erstmalige Begründung oder Auflösung einer nach § 6 Abs. 3 MinStG im Steuerhoheitsgebiet belegenen Betriebsstätte i.S.v. § 4 Abs. 8 MinStG durch eine in einem anderen Steuerhoheitsgebiet belegenen Geschäftseinheit (Inboundfall).

46

Eine fehlende durchgängige Zuordnung über den Fünfjahreszeitraum ist in Konstellationen denkbar,...

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