Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
6. Voraussetzungen und Rechtsfolgen
106
Die Voraussetzungen des Begriffs internationale Organisation sind deckungsgleich mit denen in § 19 Nr. 17 FKAustG. Zentrale Voraussetzung ist, dass die Organisation überwiegend aus Staaten besteht, über gewisse Privilegien und Immunitäten und über eine gewisse Zweckbindung (keine Begünstigung von Privatpersonen) verfügt. Sie basiert auf völkerrechtlicher Grundlage und einen zwischenstaatlichen Charakter.
107
Die Einstufung als internationale Organisation ist entscheidend für die Bestimmung des persönlichen Anwendungsbereichs des MinStG. Sie stellt eine ausgeschlossene Einheit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 MinStG dar, die nach § 1 Abs. 4 MinStG von der Besteuerung und administrativen Verpflichtungen ausgenommen ist.