Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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§ 86 Ausschluss von bestimmten Geschäftseinheiten, Unternehmensgruppen oder Steuerhoheitsgebieten
1Die folgenden Geschäftseinheiten, Unternehmensgruppen oder Steuerhoheitsgebiete sind von der Anwendung des CbCR-Safe-Harbours ausgeschlossen:
1. staatenlose Geschäftseinheiten,
2. Mehrmütter-Unternehmensgruppen, für die kein gemeinsamer qualifizierter länderbezogener Bericht abgegeben wird,
3. Steuerhoheitsgebiete, in denen Geschäftseinheiten belegen sind, die einem zulässigen Ausschüttungssystem unterliegen und für die ein Antrag nach § 71 gestellt wurde.
2Abweichend von § 6 Absatz 2 Satz 1 gilt für die Anwendung von Satz 1 Nummer 1 eine transparente Einheit auch dann als staatenlose Geschäftseinheit, wenn sie keine oberste Muttergesellschaft ist.
MinStRL
§ 86 MinStG hat keine unmittelbare Entsprechung in der MinStRL; zu den Hintergründen und dem Blankettverweis des Art. 32 MinStRL s. § 84 MinStG Rz. 9.
GloBE-MV
Art. 8.2. Safe Harbour
Die GloBE-MV treffen keine Aussage zu den in § 86 MinStG enthaltenen Sonderregelungen für bestimmte Geschäftseinheiten. Diese sind erst im Dezember 2022 in den Bericht des Inclusive Framework zu „S...