Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Rechtsentwicklung
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Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren kam es nur zu einzelnen redaktionellen Anpassungen. Im Rahmen des MinStAnpG wurde § 70 MinStG lediglich als Korrekturvorschrift in § 18 Nr. 14 MinStG aufgenommen. Darüber hinaus kam es zu keinen Anpassungen.