Suchen Kontrast Hilfe
Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

V. Zeitliche Berücksichtigung der Erhöhungsbeträge

47

Anstelle einer Neuberechnung des effektiven Steuersatzes und des Steuererhöhungsbetrags für vorangegangene Geschäftsjahre, sieht § 52 Abs. 1 MinStG vor, die Erhöhungen der Steuerschuld sämtlich in dem Geschäftsjahr zu berücksichtigen, in dem diese im Jahresabschluss ausgewiesen werden. Abweichend von der tatsächlichen wirtschaftlichen Veranlassung der erhöhten Steuerschuld erfolgt die Berücksichtigung in laufender Rechnung.

48

§ 52 Abs. 1 MinStG folgt damit im Grundsatz der Systematik der Korrektur von Bilanzierungs- und Bewertungsfehlern eines vorangegangenen Geschäftsjahres sowie Änderungen der Bilanzierungsvorschriften und Bewertungsmethoden i.S.d. § 24 MinStG (§ 24 MinStG Rz. 1 ff.). Dort ist im Falle einer Minderung der geschuldeten erfassten Steuern ebenfalls eine Korrektur in laufender Rechnung vorsehen.

49

Die vorgesehene Berücksichtigung in laufender Rechnung setzt den sog. „carry-forward adjustment mechanism“ um, auf den sich die OECD/G20 Inclusive Framework-Mitgliedsstaaten geeinigt haben. Anstelle einer wesentlich aufwendigeren Neuberechnung des effektiven Steuersatzes u...

Daten werden geladen...