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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Nationale Betriebsstätte in Nicht-DBA Fällen (Abs. 3 Nr. 2)

50

§ 6 Abs. 3 Nr. 2 MinStG behandelt Betriebsstätten i.S.d. § 4 Abs. 8 Nr. 2 MinStG. In Abgrenzung zu § 4 Abs. 8 Nr. 1 MinStG werden hier Betriebsstättenkonstellationen behandelt, bei denen kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Anwendung findet. Gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 2 MinStG ist für das Vorliegen einer solchen Betriebsstätte maßgeblich, dass eine in dem Quellenstaat belegene Geschäftseinrichtung, einschließlich einer fingierten Geschäftseinrichtung, nach dessen Steuerrecht auf einer Nettobasis besteuert wird, die der Besteuerung von dort ansässigen Steuerpflichtigen entspricht (vgl. § 4 MinStG Rz. 155 ff.).

51

Gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 MinStG ist eine solche Betriebsstätte in demjenigen Steuerhoheitsgebiet belegen, in dem sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit auf Basis der Nettogewinne steuerpflichtig ist. S. 119 Hierbei handelt es sich folglich um den Quellenstaat der Einkünfte. Auf diesen erfolgt — über die Ansässigkeit der Betriebsstätte gem. § 6 Abs. 3 Nr. 2 MinStG — die Allokation der Einkünfte nach § 42 MinStG. Auch liegt beim Quellenstaat in der Folge das Besteuerungsrecht für Zwecke der NES.

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