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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Herausforderungen und Notwendigkeit der Bereinigung gem. § 21 Nr. 2 MinStG

47

Mit der Equity-Methode erfasst ein Anteilseigner den (proportionalen) Anteil an der Veränderung des Eigenkapitals der at-equtiy bewerteten Eigenkapitalbeteiligung bei der Ermittlung des (Konzern-)Jahresüberschusses oder -fehlbetrags. Veränderungen des Equity-Wertes können positiv oder negativ sein, je nachdem, ob das anteilige Eigenkapital in der Neubewertungsbilanz des assoziierten Unternehmens gestiegen oder gesunken ist. Eine nach der Equity- Methode ermittelte anteilige Eigenkapitalsteigerung ist gem. § 21 Nr. 2 MinStG vom (Konzern-)Jahresüberschuss oder -fehlbetrag abzuziehen; eine Eigenkapitalverminderung zu addieren.

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Ohne Anpassung des für die Mindeststeuer relevanten Gewinns oder Verlusts würden Gewinne in Bezug auf Eigenkapitalbeteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, den effektiven GloBE-Steuersatz verzerren; bei Gewinnen käme es zu einem niedrigeren effektiven GloBE-Steuersatz; bei Verlusten hingegen zu einem höheren effektiven GloBE-Steuersatz, weil kein korrespondierender Steueraufwand/-ertrag vorliegt.§ 21 Nr. 2 MinStG korrigiert ...

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