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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

V. Verhältnis zu anderen Vorschriften

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Verhältnis zu §§ 4, 6, 7 und 15 MinStG: § 44 MinStG greift auf die folgenden Definitionen der §§ 4, 6, 7 und 15 MinStG zurück: Geschäftseinheit (§ 4 Abs. 2 MinStG), Belegenheitsstaat (§ 6 MinStG), Geschäftsjahr (§ 7 Abs. 11 MinStG), Mindeststeuer-Jahresüberschuss und Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag sowie Mindeststeuer-Gewinn und Mindeststeuer-Verlust (§ 15 Abs. 1 Satz 1 MinStG).

12

Verhältnis zu § 36 Abs. 5 MinStG: § 44 Abs. 1 Nr. 4 MinStG verweist auf Steuern i.S.d. § 36 Abs. 5 MinStG. § 36 MinStG regelt ein Wahlrecht zur Verteilung des Nettogewinns aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen über einen Fünfjahreszeitraum. Die im Antragsjahr des Wahlrechts auf den entsprechenden Nettogewinn (tatsächlich) entfallenden laufenden und latenten erfassten Steuern sind nach § 36 Abs. 5 MinStG bei der Berechnung der angepassten erfassten Steuern auszunehmen.

S. 724

13

Verhältnis zu § 45 MinStG: Der in § 44 MinStG verwendete Begriff der erfassten Steuern wird in § 45 MinStG definiert.

14

Verhältnis zu § 46 MinStG: § 46 MinStG verweist auf den Gesamtbetrag der angepassten erfassten Steuern für ein Steuerhoheitsgebiet, welcher sich nach § 53 Abs. 1 Satz 3 aus den Beträgen der angepassten erfassten Steuern nach § 44 MinStG aller in einem Steuerhoheitsgebiet belegenen Geschäftseinheiten ergibt.

15

Verhältn...

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