Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
II. Vermögenswerte zur Erzielung von Einkünften im Seeverkehr (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)
22
Nach Nr. 2 ebenfalls von der Berücksichtigung ausgeschlossen ist der Buchwert materieller Vermögenswerte, die der Erzielung von Gewinnen oder Verlusten aus dem internationalen Seeverkehr, einer Geschäftseinheit nach § 30 MinStG zuzurechnen sind. Die Einkünfte aus dem internationalen Seeverkehr sind grundsätzlich von der MinSt ausgeschlossen, deshalb erübrigt sich hier auch eine Substanzfreistellung.
23
Das gilt korrespondierend zur Kürzung bei der Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns oder Mindeststeuer-Verlusts jedoch für die Vermögenswerte nur insoweit als die mit ihnen erzielten Gewinne oder Verluste unterhalb der Obergrenze nach § 30 Abs. 5 MinStG für die Herausnahme der Einkünfte liegen.