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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

C. Verzichtsantrag (Abs. 2)

11

Der substanzbasierte Freibetrag wird grundsätzlich für jedes Geschäftsjahr gebildet. Abs. 2 gewährt der berichtspflichtigen Geschäftseinheit ein Wahlrecht, auf die Ermittlung des substanzbasierten Freibetrags zu verzichten. Der Verzichtsantrag ist vorgesehen, weil in einigen Fällen der Aufwand für die Berechnung der Freistellung für eine Jurisdiktion die potentiellen Vorteile des Ausschlusses in diesem Land überwiegt. Im Ergebnis ist damit eine umfassende, anteilige (beides Abs. 1) oder gar keine Berücksichtigung der Substanzausnahme möglich.

12

Nach § 77 Abs. 1 MinStG gilt das Wahlrecht zwar für ein Geschäftsjahr, wird in nachfolgenden Geschäftsjahren aber automatisch erneuert, sofern die berichtspflichtige Geschäftseinheit das Wahlrecht nicht am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres widerruft.

13

Die berichtspflichtige Geschäftseinheit übt das Wahlrecht für jedes Steuerhoheitsgebiet separat aus, indem sie im Mindeststeuer-Bericht den Mindeststeuer-Gesamtgewinn in Übereinstimmung mit dem Wahlrecht berechnet. Die Entscheidung ist nach der Einreichung für das Geschäftsjahr endgültig.

14

Eine ausdrückli...

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