Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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4. Tatsächliche Zahlung der Steuer
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§ 52 Abs. 5 Satz 2 MinStG setzt voraus, dass der aus einer Erhöhung des anwendbaren inländischen Steuersatzes resultierende latente Steueraufwand „gezahlt“ wurde, bevor dieser als Anstieg der erfassten Steuern zu berücksichtigen ist.
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Wenngleich § 52 Abs. 5 Satz 2 MinStG auf die Zahlung („wenn er gezahlt wurde“) und damit abweichend von §§ 48 Abs. 1 Nr. 5, 52 Abs. 6 MinStG nicht auf die Entrichtung einer Steuer abstellt, scheint es sich bloß um eine sprachliche Inkonsistenz zu handeln. Sowohl Art. 25 Abs. 3 und 4 MinStRL als auch Art. 4.6.3 und 4.6.4 GloBE-MV verwenden jeweils einheitlich die Begriffe „payment“ bzw. „paid“.