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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

V. Berücksichtigung latenter Steuern (Nr. 5 und Nr. 6)

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§ 64 Abs. 2 Nr. 5 MinStG bestimmt, dass aktive und passive latente Steuern einer beitretenden oder austretenden Geschäftseinheit, die zwischen Unternehmensgruppen übertragen werden, bei der erwerbenden Unternehmensgruppe grundsätzlich in der gleichen Weise und in dem gleichen Umfang berücksichtigt werden, als ob die erwerbende Unternehmensgruppe diese Geschäftseinheit bereits zum Zeitpunkt der Entstehung der betreffenden latenten Steuern beherrscht hätte. Das bedeutet, dass beispielsweise passive latente Steuern einer Geschäftseinheit, die nach § 50a Abs. 7 MinStG von der Nachversteuerung ausgenommen ist, nach Übertragung und Beitritt der Geschäftseinheit zu einer neuen Unternehmensgruppe ebenfalls von der Nachversteuerung nach § 50a Abs. 7 MinStG ausgenommen ist und vice versa.

Ob latente Steuern einer Geschäftseinheit auf die erwerbende Unternehmensgruppe übertragen werden, beurteilt sich nach dem angewendeten Rechnungslegungsstandard. § 64 Abs. 2 Nr. 5 MinStG ist insofern als Ergänzung zu § 64 Abs. 2 Nr. 2 MinStG zu sehen, der bestimmt, dass latente Steuern, die aufgrund von Push Down-Accounting entstehen, nicht berücksich...

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