Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
II. Korrespondierende Kürzung der erfassten Steuern und des substanzbasierten Freibetrages (Abs. 1 Satz 2 und 3)
17
§ 70 Abs. 1 Satz 2 MinStG sieht eine anteilige Kürzung der erfassten Steuern und des substanzbasierten Freibetrages vor. Die Kürzung erfolgt proportional zum Mindeststeuer-Gewinn. Nach § 70 Abs. 1 Satz 3 MinStG erfolgt keine Kürzung für Steuern, für die der Dividendenabzug gewährt wurde. Der Dividendenabzug ist bereits in der Kürzung des Mindeststeuer-Gewinns berücksichtigt.