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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Ausübung (Abs. 1 Satz 1)

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§ 77 Abs. 1 Satz 1 MinStG regelt abschließend, für welche Wahlrechte eine Bindungsdauer von einem Geschäftsjahr besteht. Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen sowie die Rechtsfolgen, die mit der Inanspruchnahme dieser Wahlrechte einhergehen, sind in den Einzelvorschriften dargelegt, auf die in § 77 Abs. 1 Satz 1 MinStG Bezug genommen wird. Es ist darauf hinzuweisen, dass aktuell noch keine speziellen Regelungen für Situationen existieren, in denen Veränderungen bzw. Umstrukturierungen in der Unternehmensstruktur auftreten, wie beispielsweise der Beitritt neuer Einheiten oder der Austritt bestehender Einheiten aus der Unternehmensgruppe.

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Tabelle 1: Übersicht der in Abs. 1 genannten Wahlrechte:


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Wahlrecht
Beschreibung
Gewinne aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens
Verteilung des Nettogewinnes aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen auf fünf Jahre.
§ 36 Abs. 1
Gesamtbetrag der angepassten latenten Steuern
Verzicht auf die Abgrenzung bestimmter latenter Steuern. ...

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