Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Begriff des unabhängigen Auftragnehmers
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Grund für diese Ausweitung des Arbeitnehmerbegriffs ist, dass auch unabhängige Auftragnehmer, die an der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Geschäftseinheit mitwirken, letztlich wirtschaftliche Substanz der Unternehmensgruppe repräsentieren, m.a.W. die dauerhaft in der jeweiligen Steuerhoheitsgebiet ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit charakterisieren. Der Begriff des unabhängigen Auftragnehmers wird in den Gesetzesmaterialien nicht näher definiert, soll aber im Einklang mit dem Begriffsverständnis des Abschlussberichts zu BEPS-Aktionspunkt 13 entsprechen. In Anlehnung an den bzw. in Abgrenzung von dem Arbeitnehmerbegriff im steuerrechtlichen Sinne sollte den „unabhängigen“ Auftragnehmer auszeichnen, dass dieser vom Vermögensrisiko der Erwerbstätigkeit gerade nicht freigestellt ist, sondern seine Tätigkeit als fremder Dritter am Markt gegenüber der Unternehmensgruppe auf eigenes Risiko erbringt.
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Einbezogen werden dabei nicht nur „Auftragnehmer“ im technischen Sinne des § 662 BGB, sondern jegliche Mitarbeiter und Subunternehmen (sog. Independant cont...