Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Definition Nachversteuerungsbetrag des laufenden Geschäftsjahres (Abs. 1 Satz 3)
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Beim Nachversteuerungsbetrag des laufenden Geschäftsjahres handelt es sich um den Betrag, der im getesteten Geschäftsjahr bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der angepassten latenten Steuern (§ 50 MinStG) berücksichtigt worden ist und der nicht bis zum letzten Tag des laufenden Geschäftsjahres wieder aufgelöst worden ist.
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Ein Nachversteuerungsbetrag ergibt sich somit, wenn ein latenter Steueraufwand aus der Bildung oder Erhöhung einer passiven latenten Steuer im getesteten Geschäftsjahr aufwandswirksam in den Betrag der angepassten erfassten Steuern (§ 53 Abs. 1 MinStG) eingegangen ist und die Zählergröße insoweit S. 905 erhöht hat, die mit dem latenten Steueraufwand korrespondierende passive latente Steuer sich jedoch nicht bis zum laufenden Geschäftsjahr aufgelöst hat. In einer solchen Konstellation treten die Rechtsfolgen ein, wonach der Gesamtbetrag der angepassten erfassten Steuern (§ 44 MinStG) des getesteten Geschäftsjahres um den Nachversteuerungsbetrag zu reduzieren ist.